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   RG, 18.05.1940 - IV 707/39   

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RG, 18.05.1940 - IV 707/39 (https://dejure.org/1940,3)
RG, Entscheidung vom 18.05.1940 - IV 707/39 (https://dejure.org/1940,3)
RG, Entscheidung vom 18. Mai 1940 - IV 707/39 (https://dejure.org/1940,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Gilt die Regelung des § 1613 BGB., wonach Unterhalt für die Vergangenheit nur bei Verzug oder Rechtshängigkeit verlangt werden kann, auch dann, wenn der gesetzlich geschuldete Unterhalt unter den Beteiligten vertraglich festgelegt war oder wenn der Unterhalt als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • RGZ 164, 65
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    § 1613 Abs. 1 BGB hat den Sinn, daß der Unterhaltsverpflichtete sich aufgrund der Mahnung darauf einstellen muß, von seiner Verpflichtung nicht mehr durch bloße Nichtleistung des Unterhalts frei zu werden (RGZ 164, 65, 68 f.).
  • BGH, 06.09.2012 - VII ZB 84/10

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen: Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung

    Die Unterhaltsansprüche verlieren ihren Charakter als gesetzliche jedoch nicht dadurch, dass die Parteien solche Ansprüche vertraglich - z.B. in Form eines Prozessvergleichs - regeln (vgl. RGZ 164, 65, 68; Frisinger, Privilegierte Forderungen in der Zwangsvollstreckung und bei der Aufrechnung [1967], S. 38; Hoffmann, NJW 1973, 1111, 1113; MünchKommZPO/Schmid, 3. Aufl., § 850d Rn. 2).
  • BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 91/87

    Geltendmachung rückständigen nachehelichen Unterhalts

    Im Anschluß an die Entscheidung RGZ 164, 65, 69 geht die herrschende Meinung davon aus, daß nachehelicher Unterhalt für die Vergangenheit unabhängig von den Einschränkungen der §§ 64 EheG, 1585 b Abs. 2 und 3 BGB gefordert werden kann, wenn die Unterhaltspflicht durch Vertrag geregelt worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 1983, 178 und die auf Seite 180 a.a.O. zusammengestellten Nachweise; auf einen vertraglichen Verzicht auf die Einschränkungen des Gesetzes stellt BGB-RGRK/Cuny 12. Aufl. § 64 EheG Rdn. 16 und § 1585 b Rdn. 22 ab; zweifelnd bei "komplizierten Berechnungsmodalitäten" Kalthoener/Büttner, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 3. Aufl. Rdn. 110; a.A. Larenz DR 1940, 1302; Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts 7. Aufl. Rdn. 186).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 119/03

    Verwirkung von Schadensersatzleistungen

    Auf solche Schadensersatzforderungen aus unerlaubter Handlung wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder Vermehrung der Bedürfnisse oder wegen Entziehung des Unterhaltsrechts nach §§ 843 Abs. 1, 844 Abs. 2 BGB findet § 1613 BGB keine Anwendung, weil es sich dabei nicht um Unterhaltsansprüche handelt (vgl. RGZ 164, 65, 69; Staudinger-Engler, aaO, Rdn. 20 und Staudinger/Viehweg, 13. Aufl. § 843 Rdn. 26, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1959 - IV ZR 88/59

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

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  • BFH, 27.11.1985 - II R 148/82

    Erbschaftsteuer - Persönlich haftender Gesellschafter - Tod des Gesellschafters -

    Weder ein Rückgriff auf das Gutachten des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 21. Mai 1931 I D 1/30 (RFHE 29, 137) noch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Verpflichtung des erwerbstätigen Ehegatten zur Alterssicherung des anderen Ehegatten (vgl. Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 844 Abs. 2 BGB Nr. 2, 11, Versicherungsrecht - VersR - 1956, 38, BGHZ 32, 246, VersR 1971, 717, BGHZ 74, 38, 46, die von der Rechtsprechung des Reichsgerichts - RG - abwich, vgl. Juristische Wochenschrift - JW - 1906, 570, 571, RGZ 152, 356, 359; 155, 20; 164, 65, 71; 165, 219, 221; unklar RGZ 159, 21, 23), geben Veranlassung zu einer Änderung der Rechtsprechung.
  • BGH, 28.03.1979 - IV ZR 58/78

    Inanspruchnahme der Eltern nach BAföG für die Vergangenheit

    Der Verpflichtete soll in die Lage versetzt werden, sich in der Disposition seines Lebenszuschnitts auf die zu leistende Unterhaltszahlung einzurichten und davor geschützt werden, überraschend mit einer zu hohen Rückständen aufgelaufenen Schuld konfrontiert zu werden (BGHZ 43, 1, 6 [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63]/7; RGZ 164, 65, 68; OLG Nürnberg OLGZ 1966, 269, 272; Gernhuber, Familienrecht 2. Aufl., § 41 VIII 1; Enneccerus/Kipp/Wolff, Familienrecht 7. Aufl., § 97 IX).
  • BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63

    Rückwirkende Geltendmachung von Unterhalt

    Er soll durch die Vorschrift des § 1613 BGB vor Forderungen größeren Umfanges geschützt werden, auf die er sich, weil er vom Berechtigten nicht in Anspruch genommen wurde, - durch seine Lebensführung oder in sonstiger Weise - nicht eingerichtet hat (RGZ 164, 65, 68; Enneccerus/Kipp/Wolf, Familienrecht, 7. Bearb. § 97 IX, S. 441; Gernhuber, Familienrecht, 1964, § 41 VIII 1, S. 438).
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 61/96 R

    Geschiedenenwitwenrente - Unterhaltsanspruch - Umfang der Sachverhaltsermittlung

    Nichts anderes gilt, sofern die tatrichterliche (BGH in FamRZ 1982, 684, 685) Auslegung des Vergleichs vom 5. Juni 1967 ergeben sollte, daß dort - wie regelmäßig (vgl BSGE 34, 192, BGHZ 31, 218, RGZ 164, 65) - nur die Bestimmung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs ihren Ausdruck gefunden hat und nunmehr bezogen auf den letzten wirtschaftlichen Dauerzustand die Änderung der zugrundeliegenden Verhältnisse entsprechend den Grundsätzen des § 323 Zivilprozeßordnung zu prüfen ist (BSG, aaO).
  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51

    Rechtsmittel

    Zwar hat das Reichsgericht in verschiedenen Entscheidungen, die die Höhe des standesgemässen Unterhalts in Rechtsstreitigkeiten der Ehefrau gegen den Ehemann und der Kinder gegen den Vater betrafen, ausgesprochen, dass der Unterhalt zur Schaffung von Vermögensansammlungen und Geldrücklagen seinem Wesen nach nicht bestimmt sei (RGZ 164, 65 ff [71]; 165, 219 ff [221]).
  • LG Aachen, 17.01.1986 - 3 S 238/85

    Verwirkung von rückständigen Unterhaltsansprüchen; Ersatz von durch den

  • OLG Köln, 06.05.1982 - 21 UF 165/81

    Nachforderung von Unterhalt für die Vergangenheit; Eintritt der Rechtshängigkeit

  • OLG Stuttgart, 23.12.1977 - 15 UF 163/77

    Mahnung; Schuldnerverzug; Klageerhebung; Unterhaltspflichtiger;

  • BGH, 03.07.1975 - IX ZR 66/71

    Rechtsmittel

  • OLG Bremen, 23.03.1981 - 5 UF 153/80
  • BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 114/64

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung - Zulässigkeit einer

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